Warum die Einfuhr eines Bootes auf die Kanaren anders ist
Die Kanaren gehören zur EU-Zollunion, aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Ein in Deutschland, Italien oder auf dem spanischen Festland gekauftes Boot ist zollfrei, braucht aber bei dauerhaftem Verbleib eine Zollanmeldung und unterliegt der IGIC. Aus Großbritannien, den USA oder anderen Drittländern kommen die vollständige Einfuhranmeldung und der Zoll je nach Einreihung und Ursprung hinzu.
Für Boote liegt die IGIC über dem Regelsatz von 7 %:
- 15 %: Sport- und Freizeitboote mit mehr als 8 Metern Länge sowie alle Jetskis.
- 9,5 %: die übrigen Boote, mit Ausnahmen.
- 7 %: unter anderem olympische Boote und Jollen.
Zulassungssteuer und Registrierung in Spanien
Die erste Registrierung eines Sportboots mit mehr als 8 Metern Länge in Spanien – und jedes Jetskis – unterliegt der Zulassungssteuer (IEDMT). Auf den Kanaren beträgt der Satz für Boote 11 % (Festland 12 %), für Jetskis 13,75 %. Befreiungen gibt es unter strengen Voraussetzungen, etwa für Boote, die ausschließlich vermietet werden, oder bei Wohnsitzverlegung.
Danach wird das Boot über die Hafenbehörde (Capitanía Marítima) im spanischen Schiffsregister eingetragen, Sportboote in der sogenannten siebten Liste. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Steuern bezahlt oder erlassen sind.
So kommt Ihr Boot nach Teneriffa
- Angebot online: per WhatsApp oder Telefon mit Bootstyp, Länge, Breite, Gewicht, Baujahr und Liegeort.
- Unterlagen: Wir prüfen Rechnung, aktuelle Registrierung und mögliche Befreiungen.
- Transport: je nach Größe auf dem Trailer per Straße und Ro-Ro-Fähre ab Huelva oder Cádiz, als Ladung auf einem Schiff oder auf eigenem Kiel.
- Zollanmeldung und Steuern: Wir melden das Boot bei Ankunft an und wickeln IGIC, Zoll oder Befreiung ab.
- Registrierung: Wir begleiten Sie bei Zulassungssteuer und Unterlagen für das Register.
Was wir von Ihnen brauchen
- Kaufvertrag oder Rechnung.
- Aktuelles Register- oder Flaggenzertifikat.
- Technische Daten: Typ, Länge, Breite, Gewicht, Motor, Baujahr und, falls vorhanden, die CE-Konformitätserklärung.
- Ausweis oder Reisepass, ggf. NIE.
- Bei Umzug: Meldebescheinigung auf Teneriffa und Nachweis des bisherigen Wohnsitzes.
Fragen zum Boot
Mein Boot kommt auf eigenem Kiel vom Festland. Fällt trotzdem IGIC an?
Ja, wenn es dauerhaft auf den Kanaren bleibt: Für die IGIC ist jeder Eingang vom Festland eine Einfuhr, egal wie das Boot ankommt. Für befristete Aufenthalte gelten eigene Regeln – sprechen Sie uns an.
Mein Boot ist kürzer als 8 Meter. Zahle ich Zulassungssteuer?
Nein, außer es ist ein Jetski. IGIC fällt aber an, meist 9,5 %. Maßgeblich ist die amtliche Länge laut Papieren, nicht die aus der Anzeige.
Spare ich Steuern, wenn ich mit meinem Boot umziehe?
Möglicherweise. Die IGIC-Befreiung bei Wohnsitzverlegung umfasst Sportboote, wenn Sie sie mindestens 6 Monate vor dem Umzug genutzt haben und 12 Monate lang nicht verkaufen, überlassen oder vermieten. Für die Zulassungssteuer gilt eine eigene Befreiung, die 12 Monate Wohnsitz außerhalb Spaniens verlangt.
Offizielle Quellen
- BOC – Decreto Legislativo 1/2025, kanarische Steuern (Art. 40, IGIC auf Boote)
- BOE – Ley 38/1992, Sondersteuergesetz (Art. 65, 66 und 70: Zulassung von Booten)
- AEAT – Erstzulassung von Verkehrsmitteln
- BOE – Ley 20/1991, Wirtschafts- und Steuerregime der Kanaren (Art. 14, Befreiung bei Wohnsitzverlegung)