Warum es auf den Kanaren anders läuft
Die Kanaren gehören zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Ein Teil aus Hamburg, Toulouse oder Madrid ist daher zollfrei, braucht aber eine Zollanmeldung (DUA bzw. Einfuhranmeldung) und unterliegt der kanarischen Steuer IGIC (Regelsatz 7 %). Kommt es aus einem Drittland wie den USA oder Großbritannien, ist es eine vollständige Einfuhr mit Zoll.
Außerdem kommt alles per Flugzeug oder Schiff. Eilige Ersatzteile reisen als Luftfracht nach Teneriffa Nord oder Süd – die Abfertigung muss also vorbereitet sein, bevor der Flug landet.
Befreiungen, die Sie vorab prüfen sollten
- IGIC: Nach dem Gesetz 20/1991 ist die Einfuhr von Gegenständen steuerfrei, die in Flugzeuge von Gesellschaften eingebaut oder an Bord für deren Betrieb verwendet werden, die überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben. Maßgeblich ist, dass Flüge von oder zu Zielen außerhalb der Kanaren mehr als 50 % der geflogenen Strecke ausmachen. Empfänger muss die Gesellschaft sein, die das Flugzeug betreibt; für die private Luftfahrt gilt die Befreiung in der Regel nicht.
- Zoll (Nicht-EU-Ursprung): Die Verordnung (EU) 2018/581 setzt die autonomen Zölle für viele Teile und Komponenten für Luftfahrzeuge aus – vorausgesetzt, mit der Anmeldung wird ein EASA Form 1 oder ein gleichwertiges Zertifikat vorgelegt.
- Reparaturen: Geht ein Teil zur Reparatur von den Kanaren weg und kommt zurück, wird die IGIC bei der Wiedereinfuhr auf die Reparaturkosten (plus Transport) berechnet, nicht auf den Wert des Teils – sofern die Ausfuhr korrekt dokumentiert wurde.
So wickeln wir es ab
- Sie schreiben uns per WhatsApp mit Teilenummer, Herkunft, Wert und Dringlichkeit.
- Wir prüfen die Steuerseite: Zolltarifnummer, IGIC-Befreiung, Zollaussetzung und ob das Teil als Gefahrgut gilt.
- Wir koordinieren die Luftfracht mit unseren Partnern bis Teneriffa – oder den Seeweg, wenn die Zeit es erlaubt.
- Wir erstellen und reichen die Anmeldung ein, damit die Abfertigung bei Ankunft bereitsteht.
- Wir koordinieren die Zustellung an Werkstatt, Hangar oder Lager.
Was wir von Ihnen brauchen
- Handels- oder Proformarechnung mit Wert und Währung
- Packliste mit Gewichten und Maßen
- Teilenummer, technische Beschreibung und – falls bekannt – Zolltarifnummer (HS/TARIC)
- EASA Form 1 oder gleichwertiges Zertifikat
- Angaben zu Flugzeug und Betreiber, wenn die IGIC-Befreiung genutzt werden soll
- Sicherheitsdatenblatt, wenn das Teil Batterien, Flüssigkeiten oder andere als Gefahrgut eingestufte Elemente enthält
Fragen zu Flugzeugteilen
Fällt Zoll an, wenn das Teil vom spanischen Festland oder aus Deutschland kommt?
Nein. Zwischen EU und Kanaren gibt es keinen Zoll, aber eine Zollanmeldung und IGIC. Ist das Teil für ein Flugzeug einer Gesellschaft im internationalen Luftverkehr bestimmt, kann die IGIC unter Voraussetzungen entfallen.
Und wenn das Teil aus den USA oder Großbritannien kommt?
Dann ist es eine Einfuhr aus einem Drittland: vollständige Anmeldung, Zoll nach Tarifnummer und Ursprung sowie IGIC. Für viele Luftfahrzeugteile ist der autonome Zoll ausgesetzt, wenn ein EASA Form 1 oder ein gleichwertiges Zertifikat vorliegt.
Kann die Abfertigung vor der Landung vorbereitet sein?
Das ist das Ziel. Liegen Rechnung, Packliste und Teiledaten vorab vor, bereiten wir die Anmeldung vor, während die Ware unterwegs ist. Die tatsächliche Dauer hängt von Airline, Route und einer möglichen Zollkontrolle ab.