Was die AIEM ist
Die AIEM (Arbitrio sobre Importaciones y Entregas de Mercancías en las Islas Canarias) gehört zur kanarischen Wirtschafts- und Steuerordnung. Sie belastet die Einfuhr bestimmter Waren und deren Lieferung durch Hersteller auf den Inseln. Warenliste und Sätze stehen in Anhang I des Gesetzes 4/2014. Für Waren in Anhang II kann die kanarische Produktion befreit oder ermäßigt sein – die EU erlaubt diesen Unterschied mit dem Ratsbeschluss (EU) 2020/1792 bis zum 31. Dezember 2027, mit höchstens 15 % Differenz.
Seit dem 21. Oktober 2025 sind die Regeln der AIEM samt Warenanhang im kanarischen Decreto Legislativo 1/2025 zusammengefasst, das das Gesetz 4/2014 ersetzt.
Warum sie auch Waren vom Festland trifft
Die AIEM hängt nicht vom Ursprung ab: Ein gelistetes Produkt zahlt sie, ob es aus Madrid, Deutschland oder China kommt. Auch kleine Sendungen sind nicht automatisch frei – laut kanarischer Steuerbehörde kann sie ab jedem Betrag anfallen, selbst wenn die Einfuhr IGIC-frei ist. Prüfen Sie das deshalb vor der Wahl des Lieferanten.
Typische Waren auf der Liste
Der Anhang ist nach Zolltarifnummern gegliedert, oft mit Einschränkungen (z. B. nur Packungen unter einem bestimmten Gewicht). Beispiele:
- Bier, abgefülltes Wasser, Erfrischungsgetränke, Säfte und manche Milchprodukte.
- Schokolade, Back- und Konditoreiwaren, Kekse.
- Farben, Lacke, Seifen, Reinigungsmittel und Kerzen.
- Toilettenpapier, Verpackungen aus Papier oder Karton, Drucksachen.
- Zement, Betonfertigteile und Aluminiumfenster.
- Möbel und Matratzen.
Berechnung und Abwicklung
Grundlage ist der Zollwert plus Zölle und andere Einfuhrabgaben (ohne AIEM und IGIC) sowie Kosten bis zum ersten Bestimmungsort. Bei 5 % auf 2.000 € sind das 100 € AIEM; die IGIC wird getrennt und ohne diese AIEM berechnet.
- Vorabanfrage per WhatsApp oder Telefon mit Produktbeschreibung – am besten vor dem Kauf.
- Einreihung: Wir bestimmen die Tarifnummer und gleichen sie mit den AIEM-Anhängen ab.
- Transport: Den Versand auf die Insel können wir ebenfalls organisieren.
- Abfertigung: Mit der Einfuhranmeldung werden AIEM und IGIC festgesetzt.
- Zustellung der verzollten Ware an Lager oder Geschäft.
Häufige Fragen zur AIEM
Zahle ich AIEM auch bei Einkauf auf dem Festland?
Ja, wenn das Produkt auf der Liste steht. Die AIEM gilt gleichermaßen für Ware vom Festland, aus der EU oder aus Drittländern.
Wie lange gibt es die AIEM noch?
Die EU-Genehmigung für die unterschiedliche Behandlung der lokalen Produktion läuft bis zum 31. Dezember 2027. Was danach gilt, hängt von einer neuen Entscheidung ab.
Werden AIEM und IGIC addiert?
Beide werden gezahlt, aber getrennt: Die AIEM gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Einfuhr-IGIC.
Offizielle Quellen
- BOC – Decreto Legislativo 1/2025 der Kanaren (geltende Fassung, inkl. AIEM)
- BOE – Gesetz 4/2014 der Kanaren über die AIEM (Anhänge I und II, Stand 2024; inzwischen ersetzt)
- EUR-Lex – Beschluss (EU) 2020/1792 des Rates zur AIEM
- BOE – Gesetz 20/1991, Art. 82 (Bemessungsgrundlage der AIEM bei der Einfuhr)
- Agencia Tributaria Canaria – häufige IGIC- und AIEM-Sätze bei der Einfuhr