Warum es auf den Kanaren anders läuft
Die Kanaren gehören zur EU-Zollunion, aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Eine Palette Fliesen aus Spanien oder ein Lkw Profile aus Deutschland ist zollfrei, braucht aber eine Zollanmeldung (DUA bzw. Einfuhranmeldung), IGIC und bei vielen Baustoffen die AIEM – eine kanarische Abgabe auf die Einfuhr bestimmter Waren, gleich welcher Herkunft, die die lokale Produktion stützen soll.
Aus Drittländern (China, Türkei, Marokko …) kommt der Zoll je nach Ursprung hinzu und bei manchen Produkten Antidumpingmaßnahmen, die im TARIC stehen.
AIEM und IGIC: welche Materialien betroffen sind
Der AIEM-Anhang, heute im kanarischen Decreto Legislativo 1/2025 (Nachfolger des Gesetzes 4/2014), umfasst unter anderem: hydraulische Zemente und grauen Portlandzement, Mörtel und Beton, Betonfertigteile, Gipswaren, einige vorgespannte und Isoliergläser, bestimmte Natursteine (Basalt, Phonolith, Ignimbrit, Trachyt), Stahlkonstruktionen und -profile der Position 7308, Aluminiumstangen und -profile, Türen und Fenster aus Aluminium oder Kunststoff sowie verschiedene Farben. In dieser Gruppe liegen die Sätze je nach Position zwischen 5 % und 15 %.
Bei der IGIC gilt für viele Grundstoffe der stark ermäßigte Satz von 3 %: Zement, Kalk, Gips und Betonelemente, keramische Baustoffe, Naturstein, Grunderzeugnisse aus Eisen und Stahl, Stahlrohre, Aluminium oder Glas. Anderes, etwa Bautischlerei aus Holz, fällt nicht darunter. Da die Liste nach Wirtschaftszweigen (NACE) aufgebaut ist, muss jedes Produkt zugeordnet werden.
Ein einziger Lkw kann also Waren mit unterschiedlicher IGIC und mit oder ohne AIEM enthalten – die Rechnung sollte jede Position einzeln ausweisen.
So wickeln wir es ab
- Sie senden uns Angebot oder Rechnung des Lieferanten und die Herkunft.
- Wir tarifieren jede Position und berechnen IGIC, AIEM und ggf. Zoll, bevor Sie bestellen.
- Wir koordinieren den Transport mit unseren Partnern: Sammelgut, Komplett-Lkw mit Fähre oder Container.
- Wir reichen die Anmeldung ein und wickeln die Abgaben ab.
- Wir koordinieren die Zustellung auf Baustelle oder Lager.
Was wir von Ihnen brauchen
- Handelsrechnung mit Position, Menge und Wert je Artikel
- Packliste mit Gewichten und Anzahl der Paletten
- Technische Datenblätter und – falls bekannt – Zolltarifnummern
- Leistungserklärung, wenn das Produkt CE-gekennzeichnet ist
- Ursprungsnachweis bei Herkunft außerhalb der EU
Fragen zu Baumaterial
Fällt AIEM auch an, wenn das Material aus Spanien oder Deutschland kommt?
Ja. Die AIEM wird auf die Einfuhr der Waren aus ihrem Anhang auf die Kanaren erhoben, unabhängig von der Herkunft. Zoll fällt aus der EU dagegen nicht an.
Kann ich IGIC und AIEM zurückholen?
Die Einfuhr-IGIC ist grundsätzlich abziehbar, wenn Ihr Unternehmen im Regelverfahren der IGIC ist. Die AIEM ist eine einphasige Abgabe und in der Praxis ein Kostenbestandteil.
Woher weiß ich, ob mein Produkt im AIEM-Anhang steht?
Das hängt von der Zolltarifnummer ab: Der Anhang folgt der Kombinierten Nomenklatur und erfasst manchmal nur einen Teil einer Position. Wir prüfen das vor dem Kauf anhand des Datenblatts.