Was sich mit dem Brexit geändert hat
Seit dem 1. Januar 2021 sind Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich keine innergemeinschaftlichen Vorgänge mehr. Ein britisches Auto braucht auf Teneriffa eine vollständige Einfuhranmeldung (DUA) und kann Zoll kosten – der Regelsatz für Pkw liegt bei 10 %.
Das Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK erlaubt 0 % nur für Waren mit nachgewiesenem britischem Präferenzursprung. Ein Auto, das in der EU, in Japan oder anderswo gebaut und im Vereinigten Königreich nur verkauft oder gefahren wurde, hat in der Regel keinen britischen Ursprung. Der Zoll erhöht außerdem die Bemessungsgrundlage der IGIC.
Umzug: Befreiung bei Wohnsitzverlegung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus dem Vereinigten Königreich auf die Kanaren verlegen, kann Ihr Auto zoll- und IGIC-frei eingeführt und von der Zulassungssteuer befreit werden. Die wichtigsten Voraussetzungen:
- mindestens 12 Monate ununterbrochen Wohnsitz außerhalb der EU vor dem Umzug,
- Besitz und Nutzung des Autos für eine Mindestzeit vor dem Umzug (die Vorschriften nennen 6 Monate; wir bestätigen das für Ihren Fall),
- Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach dem Wohnsitzwechsel,
- kein Verkauf, Verleih oder Vermietung in den 12 Monaten danach,
- für die Zulassungssteuer außerdem: Kauf unter normaler Besteuerung im Herkunftsland und fristgerechter Zulassungsantrag.
Schritt für Schritt
- Anfrage per WhatsApp mit Fahrzeugdaten und Ihrer Situation.
- Prüfung von Ursprung und möglicher Befreiung.
- Britische Seite: Den Abschnitt „permanent export“ des V5C an die DVLA schicken, den Rest behalten.
- Transport über Straße und Fähre oder im Container.
- Einfuhranmeldung bei Ankunft: Zoll und IGIC oder Befreiung; Sie erhalten den Verzollungsnachweis für die DGT.
- ITV-Prüfung mit Nachweis der EU-Typgenehmigung.
- Zulassungssteuer und Zulassung bei der DGT (Gebühr 99,77 €).
Unterlagen
- V5C ohne den Exportabschnitt, Kaufvertrag oder Rechnung.
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder anderer Nachweis der Typgenehmigung.
- Reisepass und NIE.
- Für die Befreiung: Meldebescheinigung auf den Kanaren und Nachweise des Wohnsitzes im Vereinigten Königreich.
- Für 0 % Zoll: die Erklärung zum Ursprung.
Rechtslenker und ITV
Ein Rechtslenker muss dieselbe ITV-Prüfung bestehen wie jede andere Einfuhr. In der Praxis müssen die Scheinwerfer für den Rechtsverkehr meist eingestellt oder getauscht werden, und die Prüfstelle kontrolliert die Typgenehmigungsunterlagen. Sprechen Sie uns vor dem Versand an.
Wovon die Kosten abhängen
- Zoll: 10 % auf Wert plus Transport, außer bei Präferenzursprung oder Befreiung.
- IGIC: 9,5 % bis 11 Steuer-PS, 15 % darüber; 0 % für Elektroautos und Hybride bis 110 g/km.
- Zulassungssteuer: 0 – 13,75 % nach CO₂.
- Transport, ITV und Umbauten.
- Unsere Kosten: hängen vom Vorgang ab – Sie erhalten sie vorab mit dem Angebot.
Schätzen Sie die Steuern mit unserem Kostenrechner.
Häufige Fehler
- Britisches Kennzeichen mit britischem Ursprung verwechseln.
- Zoll und IGIC zahlen, obwohl die Umzugsbefreiung möglich gewesen wäre.
- Das Auto innerhalb von 12 Monaten nach der Befreiung verkaufen.
- V5C-Exportabschnitt oder Typgenehmigungsnachweis vergessen.
Häufige Fragen: Auto aus Großbritannien
Wie viel Zoll zahlt ein Auto aus Großbritannien?
In der Regel 10 % auf den Zollwert einschließlich Transport. 0 % gelten bei nachgewiesenem britischem Präferenzursprung oder mit der Befreiung bei Wohnsitzverlegung.
Kann ich mein Auto beim Umzug steuerfrei mitbringen?
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen: 12 Monate Wohnsitz außerhalb der EU, vorherige Nutzung des Autos, Einfuhr innerhalb von 12 Monaten und kein Verkauf in den 12 Monaten danach.
Wird die IGIC auch auf den Zoll berechnet?
Ja. Bemessungsgrundlage der IGIC bei der Einfuhr ist der Zollwert zuzüglich der bei der Einfuhr anfallenden Abgaben, also auch des Zolls.
Was passiert mit dem V5C?
Den Abschnitt für den dauerhaften Export an die DVLA schicken und den Rest aufbewahren – er wird für die spanische Zulassung gebraucht.
Offizielle Quellen
- AEAT – Warenursprung: Brexit (spanisch)
- AEAT – Brexit: Abkommen EU – Vereinigtes Königreich (spanisch)
- AEAT – Fahrzeugeinfuhr: Zollschuld (spanisch)
- AEAT – Wohnsitzverlegung: Zoll- und Steuerbefreiungen (spanisch)
- AEAT – Endgültige Verbringung eines Fahrzeugs auf die Kanaren (spanisch)
- Decreto Legislativo 1/2025, Art. 39: IGIC-Sätze für Fahrzeuge – BOC Nr. 207
- AEAT – Zulassungssteuer: Steuersätze (spanisch)
- Ley 38/1992, Art. 66 – BOE
- DGT – Fahrzeuge von außerhalb der EU einführen (spanisch)
- GOV.UK – Taking a vehicle out of the UK permanently (englisch)