Was der Rechner berechnet
Wer ein Auto nach Teneriffa überführt, zahlt je nach Herkunft bis zu vier amtliche Posten. Der Rechner weist sie einzeln aus:
- Zoll: nur bei Fahrzeugen von außerhalb der EU, etwa aus Großbritannien. Der Regelsatz für Pkw beträgt 10 %.
- IGIC: die kanarische Steuer anstelle der Mehrwertsteuer. Sie fällt auch bei Autos aus Deutschland oder vom spanischen Festland an, weil die Kanaren nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet gehören.
- Zulassungssteuer (IEDMT): fällig, wenn ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in Spanien zugelassen wird. Auf den Kanaren gelten niedrigere Sätze als auf dem Festland.
- Gebühr der Verkehrsbehörde DGT: 99,77 € für die Zulassung (Gebühr 1.1).
Ein Auto, das bereits in Spanien zugelassen ist und vom Festland kommt, zahlt weder Zoll noch Zulassungssteuer, nur IGIC. Mehr dazu im Ratgeber Auto vom spanischen Festland nach Teneriffa.
IGIC-Sätze für Fahrzeuge auf den Kanaren
Die IGIC-Sätze für Fahrzeuge stehen in Artikel 39 der Neufassung des IGIC- und AIEM-Rechts (Decreto Legislativo 1/2025). Für einen normalen Pkw gilt:
- 0 %: reine Elektroautos (außer Sport- oder Freizeitfahrzeuge) und Elektro-Hybride mit höchstens 110 g/km CO₂ nach WLTP.
- 9,5 %: Pkw bis 11 spanische Steuer-PS (CV fiscales).
- 15 %: Pkw über 11 Steuer-PS. Auch Wohnwagen und in der Regel Wohnmobile werden mit 15 % besteuert.
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert des Fahrzeugs zuzüglich eines etwaigen Zolls. Die Transportkosten bis zu den Kanaren gehören zum Zollwert – deshalb können Sie sie im Rechner eintragen.
Spanische Steuer-PS (CV fiscales) berechnen
Die Steuer-PS haben mit der Motorleistung nichts zu tun. Sie werden nach der Formel der spanischen Fahrzeugverordnung (Reglamento General de Vehículos, Anhang V) berechnet. Für Viertakt-Benziner und -Diesel gilt:
CV fiscales = 0,08 × (Hubraum ÷ Zylinder)0,6 × Zylinder
Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet. Beispiele: 1.395 cm³ und 4 Zylinder ergeben 10,73 Steuer-PS (IGIC 9,5 %), 1.498 cm³ und 4 Zylinder ergeben 11,20 Steuer-PS – und damit schon 15 %. Wenige Kubikzentimeter machen also einen großen Unterschied.
Zulassungssteuer auf den Kanaren
Die spanische Zulassungssteuer (Impuesto especial sobre determinados medios de transporte, IEDMT) richtet sich nach dem offiziellen CO₂-Ausstoß. Sätze auf den Kanaren:
- bis 120 g/km: 0 % (auch Elektroautos)
- über 120 und unter 160 g/km: 3,75 %
- 160 bis unter 200 g/km: 8,75 %
- ab 200 g/km oder ohne CO₂-Nachweis: 13,75 %
Bei Gebrauchtwagen zählt nicht der Kaufpreis, sondern der Marktwert. In der Praxis werden die jährlichen Durchschnittspreis-Tabellen des spanischen Finanzministeriums mit einem Abschlag nach Fahrzeugalter verwendet. Der Rechner nähert diesen Wert über Ihre Angabe an.
Ein Rechenbeispiel
Benziner mit 1.498 cm³ und 4 Zylindern, 130 g/km CO₂, Wert 20.000 €, Überführung aus Deutschland (ohne Befreiung):
- Zoll: entfällt, das Auto kommt aus der EU.
- IGIC: 11,20 Steuer-PS → 15 % von 20.000 € = 3.000 €.
- Zulassungssteuer: 130 g/km → 3,75 % von 20.000 € = 750 €.
- DGT-Gebühr: 99,77 €.
Summe rund 3.850 € – zuzüglich Transport (der auch die IGIC-Bemessungsgrundlage erhöht), ITV-Prüfung, Kennzeichen und Kosten der Zollabwicklung.
Was die Schätzung nicht enthält
- Den Transport (außer Sie tragen ihn ein): Er hängt von Route, Versandart und Saison ab.
- Die spanische ITV-Prüfung, Kennzeichen und die kommunale Kfz-Steuer Ihrer Gemeinde.
- Die Kosten der Zollabwicklung: hängen vom Vorgang ab – Sie erhalten sie vorab mit dem Angebot.
- Sonderfälle wie Wohnmobile, Motorräder, Nutzfahrzeuge oder Oldtimer – fragen Sie uns.
Häufige Fehler bei der Kostenplanung
- IGIC vergessen: Aus Deutschland fällt kein Zoll an, die IGIC aber schon.
- PS mit Steuer-PS verwechseln: Für den IGIC-Satz zählen nur die CV fiscales.
- Befreiung voraussetzen, ohne die Bedingungen für den Wohnsitzwechsel und die Vorbesitzzeit zu erfüllen.
- Auto zu früh verkaufen: Wer die Befreiung nutzt, darf das Fahrzeug 12 Monate lang nicht weitergeben.
Mehr in unseren Ratgebern: Auto von Deutschland nach Teneriffa und Auto aus Großbritannien.
Häufige Fragen zum Rechner
Ist das Ergebnis ein verbindliches Angebot?
Nein. Es ist eine unverbindliche Schätzung mit den geltenden Steuersätzen. Der endgültige Betrag hängt von den Fahrzeugpapieren, dem von der Behörde anerkannten Wert und möglichen Befreiungen ab. Für eine feste Zahl schicken Sie uns Ihren Fall per WhatsApp.
Welchen Wert gebe ich bei einem Gebrauchtwagen an?
Für die IGIC zählt in erster Linie der Kaufpreis laut Rechnung. Gehört Ihnen das Auto schon länger, wird es nach anderen Methoden bewertet, etwa nach amtlichen Tabellen. Für die Zulassungssteuer gilt der Marktwert nach den Durchschnittspreis-Tabellen des Finanzministeriums. Tragen Sie Ihre beste Schätzung ein – wir passen sie bei der Prüfung an.
Wo finde ich den CO₂-Wert?
Im EU-Übereinstimmungszertifikat (CoC) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dort in der Regel im Feld V.7. Verwenden Sie den WLTP-Wert, wenn vorhanden.
Zahle ich Steuern, wenn ich mit meinem Auto nach Teneriffa umziehe?
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf die Kanaren verlegen und die Voraussetzungen erfüllen (u. a. eine Mindestnutzung des Autos am bisherigen Wohnsitz, Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug, kein Verkauf in den 12 Monaten danach), können IGIC, Zoll und Zulassungssteuer entfallen. Setzen Sie das Häkchen im Rechner – wir prüfen Ihren Fall.
Warum ist ein Auto aus Großbritannien teurer?
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich ein Drittland. Für einen Pkw fallen in der Regel 10 % Zoll an, außer bei nachgewiesenem britischem Präferenzursprung oder mit Umzugsbefreiung. Der Zoll erhöht zudem die IGIC-Bemessungsgrundlage.
Offizielle Quellen
- Decreto Legislativo 1/2025 (IGIC/AIEM), Art. 39: Steuersätze für Fahrzeuge – Amtsblatt BOC Nr. 207
- AEAT – Zulassungssteuer: Steuersätze (Festland und Kanaren)
- Ley 38/1992 (Sonderverbrauchsteuern), Art. 66, 69 und 70 – BOE
- Reglamento General de Vehículos, Anhang V: Berechnung der Steuer-PS – BOE
- AEAT – Fahrzeugeinfuhr: Zollschuld (Zollsatz für Pkw)
- Ley 20/1991 (REF Kanaren), Art. 25: IGIC-Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr – BOE
- DGT – Zulassung von Neufahrzeugen und Fahrzeugen aus dem Ausland (Gebühr 1.1)
- AEAT – Endgültige Verbringung eines Fahrzeugs auf die Kanaren