Warum IGIC, obwohl das Auto schon in Spanien ist?
Die Kanaren gehören zu Spanien und zum EU-Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet – hier gilt die IGIC. Ein Auto, das vom Festland oder von den Balearen dauerhaft auf die Kanaren kommt, zahlt keinen Zoll, braucht aber eine Einfuhranmeldung (declaración de introducción) über das Portal VEXCAN, und die IGIC wird fällig.
Eine neue Zulassung oder Zulassungssteuer ist nicht nötig: Das Auto ist bereits in Spanien zugelassen.
Nur zu Besuch oder für immer?
Wer mit dem Privatauto vom Festland oder aus einem anderen EU-Land nur vorübergehend kommt, hat in der Regel keine Zollformalitäten, solange das Auto nicht länger als 6 Monate am Stück auf den Kanaren bleibt und nur privat genutzt wird (kein Verleihen, Vermieten oder Überlassen). Bleibt es länger, ist die endgültige Anmeldung nötig (oder eine Genehmigung für ein vorübergehendes Verfahren).
Schritt für Schritt
- Anfrage per WhatsApp mit Modell, Baujahr und Ihrer Situation.
- Unterlagen: Fahrzeugschein, technisches Datenblatt (ITV-Karte) und Angaben zum Wert.
- Fähre ab Huelva oder Cádiz, mit Ihnen an Bord oder als Fracht. Ticket aufbewahren: Es belegt das Ankunftsdatum.
- Einfuhranmeldung bei Ankunft: IGIC zahlen oder Befreiung beantragen.
- Danach: neue Adresse bei der DGT melden; die Kfz-Steuer geht an Ihre neue Gemeinde.
Unterlagen
- Permiso de circulación und ficha técnica (ITV-Karte).
- Wertangabe mit Datum; bei Gebrauchtwagen kann die amtliche Bewertungstabelle dienen.
- Fährticket oder Bescheinigung des Transporteurs mit Ankunftsdatum.
- Ausweis oder Reisepass und NIE.
- Für die Umzugsbefreiung: Meldebescheinigung auf den Kanaren und Nachweis des bisherigen Wohnsitzes.
Wie viel IGIC fällt an?
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert, in erster Linie der Kaufpreis; ohne Kauf wird nach anderen Methoden bewertet, etwa nach amtlichen Tabellen. Sätze für Pkw: 0 % für reine Elektroautos und Elektro-Hybride bis 110 g/km CO₂ (WLTP), 9,5 % bis 11 spanische Steuer-PS, 15 % darüber. Beispiel: 12.000 € Wert und 10,73 Steuer-PS ergeben 9,5 %, also 1.140 € IGIC. Rechnen Sie Ihren Fall mit unserem Kostenrechner durch.
Befreiung beim Umzug auf die Kanaren
Ziehen Sie auf die Kanaren, kann das Auto ohne IGIC eingeführt werden, wenn Sie u. a. Ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlegen, das Auto vorher eine Mindestzeit genutzt haben (die Vorschriften nennen 6 Monate), am bisherigen Ort mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr gelebt haben, das Auto innerhalb von 12 Monaten ankommt, Sie es 12 Monate lang nicht verkaufen, überlassen oder vermieten und sich auf den Kanaren anmelden (empadronamiento).
Kosten und Dauer
Die Kosten bestehen aus IGIC (oder 0 € mit Befreiung), Fähre und Abwicklung. Unsere Kosten: hängen vom Vorgang ab – Sie erhalten sie vorab mit dem Angebot. Die Überfahrt von Huelva nach Santa Cruz dauert etwa 32 bis 38 Stunden.
Häufige Fehler
- Glauben, innerhalb Spaniens sei nichts anzumelden.
- Die 6-Monats-Grenze für vorübergehende Aufenthalte überschreiten.
- Das Fährticket als Nachweis des Ankunftsdatums verlieren.
- Das Auto innerhalb von 12 Monaten nach der Befreiung verkaufen.
Häufige Fragen: Auto vom Festland nach Teneriffa
Brauche ich auf Teneriffa ein neues Kennzeichen?
Nein. Das Auto ist bereits in Spanien zugelassen und behält sein Kennzeichen. Es muss nur angemeldet, die IGIC bezahlt (oder die Befreiung beantragt) und die Adresse bei der DGT aktualisiert werden.
Wie lange darf das Auto ohne Anmeldung auf Teneriffa bleiben?
Bei privaten, vorübergehenden Aufenthalten in der Regel bis zu 6 Monate am Stück. Danach ist die endgültige Anmeldung oder ein vorübergehendes Verfahren nötig.
Fällt Zoll an?
Nein. Vom spanischen Festland fällt kein Zoll an, wohl aber die IGIC, sofern keine Befreiung greift.
Was ist VEXCAN?
Das gemeinsame elektronische Portal der spanischen Steuerbehörde und der kanarischen Regierung für Ein- und Ausfuhranmeldungen auf den Kanaren.
Offizielle Quellen
- AEAT – Endgültige Verbringung eines Fahrzeugs auf die Kanaren (spanisch)
- AEAT – Mit dem Privatfahrzeug auf die Kanaren reisen (spanisch)
- Decreto Legislativo 1/2025, Art. 39: IGIC-Sätze für Fahrzeuge – BOC Nr. 207
- Ley 20/1991 (REF Kanaren), Art. 25: Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr – BOE
- VEXCAN – Elektronisches Zollportal der Kanaren