Warum ein Verkauf außerhalb der Kanaren ein Export ist
Für die IGIC gelten das spanische Festland, die Balearen, die übrige EU und Drittländer als „Drittgebiete“. Eine Palette von Teneriffa nach Madrid ist steuerlich also ein Export. Die Lieferung ist IGIC-frei, wenn die Ware die Inseln tatsächlich verlässt und Sie das nachweisen – der Nachweis ist die Ausgangsanmeldung.
Welche Anmeldung nötig ist, hängt vom Ziel ab:
- Festland, Balearen und übrige EU: Versandanmeldung (DUA) mit dem Vermerk T2LF; sie weist den Unionsstatus nach, Zoll fällt nicht an. Im Zielland wird die Ware erneut angemeldet und die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
- Drittländer: Ausfuhranmeldung; im Zielland gelten dessen Einfuhrregeln mit Zöllen und Steuern.
Was Sie vor der ersten Sendung klären sollten
- EORI-Nummer: Pflicht für den Umgang mit EU-Zollbehörden; in Spanien besteht sie aus ES und Ihrer Steuernummer (NIF).
- Zolltarifnummer: Die richtige Einreihung vermeidet Rückfragen und Mehrkosten im Zielland.
- Ursprung: Hat das Zielland ein Abkommen mit der EU, kann ein Präferenznachweis den Zoll für Ihren Kunden senken.
- Klare Incoterms: Legen Sie fest, wer Transport, Verzollung und Steuern im Zielland trägt.
So wickeln wir Ihren Export ab
- Anfrage online: per WhatsApp oder Telefon mit Produkt, Ziel, Menge und Häufigkeit.
- Unterlagen: Wir prüfen Rechnung, Packliste, Tarifierung und Ursprungsangaben.
- Transport: Wir koordinieren den Versand ab Teneriffa per Schiff (Container, Sammelgut oder Ro-Ro-Fähre) oder bei Eile per Luftfracht.
- Ausgangsanmeldung: Wir reichen die Versand- bzw. Ausfuhranmeldung ein – Ihr Nachweis für die IGIC-Befreiung.
- Zustellung im Zielland: Wir koordinieren den Transport zu Ihrem Kunden mit unserem Netz aus über 35 Geschäftspartnern.
Was wir von Ihnen brauchen
- Handelsrechnung mit Käuferdaten, Incoterm und Wert.
- Packliste mit Gewichten und Maßen.
- Warenbeschreibung und, falls bekannt, Zolltarifnummer.
- Ihre NIF und EORI sowie die Empfängerdaten.
- Zertifikate oder Genehmigungen, falls Ihr Produkt sie braucht.
Fragen zum Export
Brauche ich den Zoll auch für einen Kunden auf dem spanischen Festland?
Ja. Die Ware verlässt die Kanaren mit einer Versandanmeldung und wird auf dem Festland mit einer Einfuhranmeldung abgefertigt, dort fällt Mehrwertsteuer an. Zoll entsteht nicht, da es Unionsware ist.
Muss ich einem Kunden außerhalb der Kanaren IGIC berechnen?
In der Regel nicht: Lieferungen, die die Kanaren verlassen, sind IGIC-frei, sofern Sie den Ausgang mit der Zollanmeldung belegen. Bewahren Sie diese Unterlagen auf.
Lohnt sich das auch für kleine Sendungen?
Das hängt von Wert und Häufigkeit ab. Bei Sammelgut teilen Sie sich Container oder Lkw und zahlen nur Ihren Platz. Schildern Sie uns Ihren Fall.