Warum auch der Ausgang angemeldet wird
Verlässt verkaufte Ware die Kanaren, ist der Verkauf als Ausfuhr von der IGIC befreit – aber nur, wenn Sie den tatsächlichen Ausgang nachweisen. Dieser Nachweis ist die Ausgangsanmeldung; ohne sie kann die Steuerverwaltung IGIC nachfordern. Der Käufer hat am Ziel seine eigene Eingangsformalität: auf dem Festland die spanische Einfuhr-IVA, in anderen EU-Ländern deren Mehrwertsteuer, außerhalb der EU Zölle und lokale Steuern.
Drei Ziele, drei Verfahren
- Festland und Balearen: Auf den Kanaren wird eine Versandanmeldung mit dem Vermerk T2LF abgegeben; ihre MRN braucht der Empfänger für seine Eingangsanmeldung.
- Andere EU-Länder: ebenfalls Versand mit T2LF; das Dokument lässt sich mit einem Prüfcode ausdrucken, damit der Zoll am Ziel die Echtheit kontrollieren kann.
- Drittländer (Großbritannien, USA, Marokko …): Ausfuhranmeldung. Hat Ihre Ware EU-Ursprung, kann eine Ursprungserklärung auf der Rechnung Ihrem Kunden dort Zoll sparen, wo ein Abkommen besteht – etwa mit dem Vereinigten Königreich. Ab einem bestimmten Wert muss der Exporteur im REX-System registriert sein.
So gehen wir vor
- Anfrage per WhatsApp oder Telefon: was, an wen, wohin.
- Unterlagen: Wir prüfen Verkaufsrechnung (ohne IGIC), Packliste und ggf. Ursprungsangaben.
- Transport: Ausgang ab Teneriffa per Fähre, Container oder Luftfracht – je nach Ziel und Eile.
- Anmeldung: Wir reichen Versand- oder Ausfuhranmeldung ein und geben Ihnen den Ausgangsnachweis für Ihre Buchhaltung.
- Ziel: Wir geben dem Käufer oder seinem Spediteur die Daten für die Eingangsverzollung.
Wir brauchen: Verkaufs- oder Proformarechnung, vollständige Empfängerdaten, Packliste mit Gewichten und Maßen, Warenbeschreibung (ggf. mit Zolltarifnummer), NIF/EORI Ihres Unternehmens und Angaben zum Ursprung.
Rücksendungen und Reparaturen
Schicken Sie eine Maschine zur Reparatur aufs Festland, melden Sie sie als vorübergehenden Ausgang an. Bei der Rückkehr kann die Wiedereinfuhr IGIC-frei sein, wenn die Ware unverändert zurückkommt oder kostenlos unter Garantie repariert wurde; bei bezahlter Reparatur wird die IGIC in der Regel nur auf die Reparaturkosten erhoben.
Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung
Muss ich IGIC berechnen, wenn ich an einen Kunden auf dem Festland verkaufe?
In der Regel nicht: Die Lieferung ist als Ausfuhr befreit, wenn Sie den Ausgang mit der Versandanmeldung belegen. Ihr Kunde zahlt bei Empfang die spanische Mehrwertsteuer.
Wer zahlt die Mehrwertsteuer auf dem Festland?
Der Empfänger, mit seiner Eingangsanmeldung auf dem Festland. Stimmen Sie das vorab mit Ihrem Kunden ab, ebenso die Transportkosten.
Brauche ich auch für kleine Sendungen eine Anmeldung?
Jeder Ausgang von den Kanaren wird angemeldet, je nach Wert und Art der Sendung gibt es aber vereinfachte Verfahren. Wir sagen Ihnen, welches passt.
Offizielle Quellen
- Agencia Tributaria – Sonderfall Kanaren: Versand mit T2LF
- Agencia Tributaria – Ausfuhr (Verfahren und Anmeldungen)
- BOE – Gesetz 20/1991, Art. 11, 14 und 26 (IGIC bei Ausfuhr und Wiedereinfuhr)
- Europäische Kommission – Registrierte Ausführer (REX)
- Europäische Kommission – Abkommen EU–UK: Präferenzursprung