Was das DUA ist
Das DUA (Documento Único Administrativo) ist die Zollanmeldung, mit der Ware, Wert und steuerliche Behandlung gemeldet werden. Zwischen Festland und Kanaren gibt es keinen Zoll, aber einen Steuerwechsel: Die Ware verlässt das IVA-Gebiet und kommt ins IGIC-Gebiet. Dafür braucht sie zwei Anmeldungen.
Die zwei Anmeldungen einer Sendung Festland → Kanaren
- Versandanmeldung (DUA de expedición) auf dem Festland, mit dem Vermerk T2LF: Sie belegt, dass es sich um EU-Ware für ein steuerliches Sondergebiet handelt, und dient dem Lieferanten als Nachweis für die Rechnung ohne IVA.
- Eingangsanmeldung (DUA de introducción) auf den Kanaren: Sie nennt die MRN der Versandanmeldung; damit werden IGIC und ggf. AIEM abgerechnet.
Eingereicht wird elektronisch über VEXCAN, das gemeinsame Portal der spanischen und der kanarischen Steuerverwaltung. Solange die Eingangsanmeldung nicht abgegeben und bezahlt ist, bleibt die Ware im Hafen – es können Lagerkosten entstehen.
So übernehmen wir Ihr DUA
- Kontakt: Per WhatsApp oder Telefon schicken Sie Rechnung und Transportdaten.
- Prüfung am Abgangsort: Wir klären mit Lieferant oder Spedition, ob die Versandanmeldung existiert, und holen die MRN ein.
- Einreihung und Berechnung: Wir prüfen die Warenbeschreibungen, den IGIC-Satz und ob die Ware unter die AIEM fällt.
- Eingangsanmeldung: Wir reichen sie ein, nennen Ihnen den Betrag, und nach der Zahlung wird die Ware freigegeben.
- Auslieferung: Wir informieren die Spedition oder organisieren die Zustellung auf Teneriffa selbst.
Was wir von Ihnen brauchen
- Lieferantenrechnung ohne IVA mit Beschreibung, Menge und Wert je Artikel.
- Name der Spedition und Sendungs- oder Frachtbriefnummer.
- MRN der Versandanmeldung, falls Sie sie schon haben.
- NIF Ihres Unternehmens und beim ersten Mal eine Vollmacht.
Brauchen Sie auch den Transport? Siehe Waren vom spanischen Festland.
Häufige Fragen zum DUA vom Festland
Warum ein DUA, wenn die Ware aus Spanien kommt?
Weil die Kanaren außerhalb des IVA-Gebiets liegen und eine eigene Steuer haben, die IGIC. Das DUA dokumentiert den Ausgang ohne IVA und den Eingang mit IGIC. Zoll fällt nicht an.
Wer gibt die Versandanmeldung ab?
Normalerweise der Verkäufer oder sein Transportunternehmen. Kümmert sich niemand darum, koordinieren wir das, damit Ihre Sendung nicht hängen bleibt.
Brauche ich ein digitales Zertifikat für das DUA?
Nicht unbedingt. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir die Anmeldung für Sie ein und nennen Ihnen den zu zahlenden Betrag. Wir brauchen nur die Sendungsunterlagen und die NIF Ihres Unternehmens.
Offizielle Quellen
- Agencia Tributaria – Sonderfall Kanaren: Versandanmeldung T2LF und Eingangsanmeldung
- Agencia Tributaria – Zoll: Kanaren, Ceuta und Melilla
- VEXCAN – zentrales Portal für Zollanmeldungen auf den Kanaren
- BOE – Gesetz 20/1991 (IGIC bei der Einfuhr, Vorsteuerabzug)
- BOE – Gesetz 37/1992 über die Mehrwertsteuer (Art. 21)