Warum das kein normaler Inlandsversand ist
Die Kanaren gehören zur EU-Zollunion, liegen aber außerhalb des Mehrwertsteuergebiets. Für die spanische Mehrwertsteuer (IVA) gilt ein Verkauf vom Festland auf die Kanaren wie eine Ausfuhr: Ihr Lieferant kann in der Regel ohne IVA fakturieren, wenn er den Warenausgang nachweist.
Auf Teneriffa wird dafür bei der Einfuhr IGIC fällig (Regelsatz 7 %), manche Waren zahlen zusätzlich AIEM, und Einzelhändler in der Kleinhändlerregelung zahlen einen Aufschlag. Zölle gibt es keine. Nötig sind zwei Anmeldungen: eine beim Ausgang auf dem Festland, eine beim Eingang auf den Kanaren.
Logistik: Straße, Fähre, Zustellung
Ein üblicher Weg führt per Lkw nach Huelva oder Cádiz und von dort mit der Fähre nach Santa Cruz de Tenerife; je nach Abgangsort und Menge kann die Ware auch im Container ab anderen Festlandhäfen reisen. Kleinere Mengen reisen als Sammelgut, volle Ladungen als Komplettladung; Eiliges kann auch per Luftfracht kommen. Verzögerungen entstehen meist durch Papiere, nicht durch das Meer – deshalb koordinieren wir Transport und Formalitäten gemeinsam.
So gehen wir vor
- Angebot: Per WhatsApp oder Telefon nennen Sie Abgangsort, Warenart und Menge.
- Abstimmung mit dem Lieferanten: Wir sagen ihm, wie er fakturieren soll und welche Daten wir für die Ausgangsanmeldung brauchen.
- Transport: Abholung, Straßenetappe und Fähre organisieren wir mit unseren Partnern.
- Eingang auf den Kanaren: Wir reichen die Eingangsanmeldung ein und rechnen IGIC und ggf. AIEM ab.
- Zustellung: Die verzollte Ware kommt an Ihre Adresse auf Teneriffa.
Die Details der Anmeldungen erklären wir im Leitfaden zum DUA für Sendungen vom Festland.
Was wir von Ihnen brauchen
- Rechnung des Lieferanten, möglichst schon ohne IVA, mit Beschreibung jedes Artikels.
- Abholadresse und Ansprechpartner im Lager.
- Anzahl Pakete oder Paletten, Gewicht und ungefähre Maße.
- NIF Ihres Unternehmens und Lieferadresse auf Teneriffa.
Häufige Fragen: Waren vom Festland
Muss mein Lieferant auf dem Festland Mehrwertsteuer berechnen?
In der Regel nicht: Der Verkauf auf die Kanaren ist als Ausfuhr von der IVA befreit, sofern der Lieferant den Warenausgang nachweist. Auf Teneriffa zahlen Sie IGIC.
Und wenn mir schon IVA berechnet wurde?
Diese IVA wird beim Zoll nicht mit der IGIC verrechnet. Sie müssen beim Lieferanten eine berichtigte Rechnung anfordern, sobald der Ausgang belegt ist. Klären Sie das am besten vor der Bestellung.
Fallen Zölle auf Waren vom Festland an?
Nein. Es ist EU-Ware: kein Zoll, aber Eingangsanmeldung, IGIC und bei manchen Waren AIEM.
Offizielle Quellen
- Agencia Tributaria – Sendungen zwischen Festland und Kanaren (T2LF, Eingangsanmeldung)
- BOE – Gesetz 37/1992 über die Mehrwertsteuer (Kanaren außerhalb des IVA-Gebiets; Art. 21)
- BOE – Gesetz 4/2012 der Kanaren (IGIC-Sätze, Aufschlag für Einzelhändler)
- Agencia Tributaria Canaria – häufige IGIC- und AIEM-Sätze bei der Einfuhr
- Puertos de Tenerife – Hafenbehörde Santa Cruz de Tenerife